Die EU sagt: Wer KI beruflich nutzt, muss wissen, was er tut. Klingt banal, ist aber seit 2025 Pflicht (Art. 4). Kein Mensch hat Lust auf ein 2.000-Euro-Seminar dafuer. Also: einmal durchklicken, Test bestehen, Bescheinigung abheften. Fertig.
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Eine Teilnahmebescheinigung, kein staatlich akkreditiertes Zertifikat (kein IHK, kein TUEV). Sie belegt, dass du die Schulung gemacht und den Test bestanden hast. Genau das akzeptiert die EU als Nachweis, ein Logo ist nicht vorgeschrieben.
Grundsaetzlich jeder. Art. 4 schreibt keine Zertifizierungsstelle vor. Wichtig ist der Inhalt und die Dokumentation, nicht wer sie ausstellt. Wir sagen deshalb ehrlich: Teilnahmebescheinigung, nicht mehr, nicht weniger.
Sie ist ein Baustein. Art. 4 verlangt auch, dass du KI-Nutzung im Betrieb ordnest und dokumentierst. Die Schulung deckt das Wissen ab, den Rest (z.B. eine kurze KI-Richtlinie) machst du selbst. Wir zeigen dir im Modul Governance, wie.
Fuer Art. 4 selbst gibt es keine direkten Bussgelder. Fehlende KI-Kompetenz kann aber bei anderen Verstoessen strafverschaerfend wirken. Wer 'schuetzt vor Strafe' verspricht, luegt, wir nicht.
Rund 45 Minuten. Den Test kannst du beliebig oft wiederholen, bis du bestehst. Kein Zeitdruck, kein Durchfallen mit Konsequenzen.
Nein. Es ist eine Schulung mit praktischem Wissen. Fuer die rechtliche Bewertung deines konkreten Falls fragst du einen Anwalt oder Datenschutzbeauftragten.